Trotz höherer EEG-Umlage: Strompreis steigt nicht
SWN fangen Mehrbelastung zugunsten Erneuerbarer Energien für Kunden ab – Auch Gas stabil
Mit der EEG-Umlage setzt der Bund Investitionsanreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Doch im Gegensatz zum Vorjahr fiel die Erhöhung der Umlage in diesem Jahr moderat aus. Für die Kunden bleibt der Strompreis stabil: Die Stadtwerke Neuwied (SWN) werden die Mehrbelastung auffangen. Umso erfreulicher, da auch der Gaspreis zumindest bis Ende März und damit in der Winterheizperiode keine Sprünge macht.
„Die EEG-Umlage müssen wir direkt an die Übertragungsnetzbetreiber abführen“, erklärt SWN-Geschäftsfeldleiterin Andrea Haupt. Zum Jahreswechsel 2010/2011 stieg die Abgabe um 1,47 auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde und machte zum zweiten Mal in Folge einen deutlichen Sprung nach oben. „Erfreulich ist, dass die aktuelle Erhöhung nur einen leichten Anstieg auf 3,592 Cent beinhaltet. Das können wir noch abfangen.“
Insgesamt beträgt der Anteil der von den Haushaltskunden zu zahlenden Steuern und Abgaben am Strompreis nach Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 46 Prozent. Darin enthalten ist auch die EEG-Umlage: Das Gesetz schafft Anreize, indem es Mindestpreise festlegt, die für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden. Dirk Hillesheim, Geschäftsführer der SWN, betont: „Die EEG-Umlage wird weder von uns festgelegt noch profitieren wir davon. Vielmehr wird sie direkt an die Betreiber der Übertragungsnetze weitergegeben.“ Am Sinn der EEG-Umlage lässt Hillesheim keinen Zweifel: „Das müssen wir für den Klimaschutz und gerade jetzt für die anstehende Energiewende mittragen.“ Dabei müssten jedoch alle Beteiligten mit Augenmaß vorgehen: „Die Energiewende bekommen wir nicht zum Nulltarif. Ziel muss dabei sein, dass der Verbraucher nicht mehr als nötig belastet wird.“
Als problematisch stufen die SWN die die geplante Erhöhung der sogenannten Paragraph-19-Umlage ein. Die großen Übertragungsnetzbetreiber wollen diese für Letztverbraucher, die weniger als 100.000 Kilowattstunden im Jahr abnehmen, ab dem 1. Januar von 0,161 Cent auf 0,467 Cent je Kilowattstunde verdreifachen. Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung regelt unter anderem, dass Großverbraucher ein individuelles Angebot für das Netzentgelt bekommen müssen oder dass sie ab einer gewissen Größenordnung davon befreit werden. „Für den Ausgleich der daraus resultierenden Mindereinnahmen müssten alle übrigen Stromverbraucher in Deutschland aufkommen. Neuwied macht da keine Ausnahme“, sagt Hillesheim. „Die Entlastung industrieller Großabnehmer darf aber nicht allein zur Belastung der kleineren Kunden werden. Wir hoffen, dass die Bundesnetzagentur diese Erhöhung auf den Prüfstand stellt. Das wurde mit zu heißer Nadel gestrickt.“
Grünes Licht sehen die SWN dagegen für die Preisstabilität beim Gaspreis. Frühestens zum April 2012 steht für die Neuwieder eine Änderung an, wie die SWN versichern.






