
Mit der Stadtwerke Neuwied GmbH, den Servicebetrieben
Neuwied AöR und dem Kreiswasserwerk Neuwied (Eigenbetrieb des
Landkreises Neuwied, Betriebsführung Stadtwerke Neuwied GmbH) ins Geschäft kommen:
Unsere Ausschreibungen.
Mit der Stadtwerke Neuwied GmbH, den Servicebetrieben
Neuwied AöR und dem Kreiswasserwerk Neuwied (Eigenbetrieb des
Landkreises Neuwied, Betriebsführung Stadtwerke Neuwied GmbH) ins Geschäft kommen:
Unsere Ausschreibungen.
Die Vergabestelle der Stadtwerke Neuwied GmbH, Geschäftsbereich (GB) 103 Ausschreibungen schreibt im Namen und im Auftrag der Mandanten Stadtwerke Neuwied GmbH, Servicebetriebe Neuwied AöR und Kreiswasserwerk Neuwied (Eigenbetrieb des Landkreises Neuwied, Betriebsführung Stadtwerke Neuwied GmbH) alle Auftragsvergaben in Form eines elektronischen Vergabeverfahrens aus.
Unser Ziel ist es, den gesamten Vergabeprozess elektronisch durchzuführen, um den Datenaustausch schneller und effizienter zu gestalten.
Im Fokus steht, dabei viele interessierte Unternehmen vom Nutzen der elektronischen Vergabe (e-Vergabe) zu überzeugen.
Vorteile der e-Vergabe: einfach, sicher, wirtschaftlich!
Mit der Vergabeplattform subreport ELViS hat die Vergabestelle der Stadtwerke Neuwied GmbH die besten Erfahrungen in der Praxis gemacht und die Anforderungen der e-Vergabe erfolgreich umgesetzt. subreport ELViS bietet nach der Auffassung der Vergabestelle für die unterschiedlichen e-Vergabelösungen das beste Portfolio an.
Pflicht zur E-Vergabe im
Oberschwellenbereich - Gesamte Kommunikation elektronisch
Die Oberschwellenvergaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen müssen seit dem 18.10.2018 komplett elektronisch abgewickelt werden.
Das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet nur auf Aufträge Anwendung, deren Nettoauftragswert die EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
Ein Vergabeverfahren dessen geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die EU-Schwellenwerte erreicht oder übersteigt, muss elektronisch verlaufen.
Dies hat zur Folge, dass
Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
Im Vordergrund steht, dass die Unternehmen Ihre Übermittlung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV durchführen.
Der öffentliche Auftraggeber prüft, ob zu übermittelnde Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen. Soweit es erforderlich ist, kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Lesegerät) zu versehen sind.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Unabhängig von der Signatur besteht bei der elektronischen Angebotsabgabe jedoch die Pflicht zur Verschlüsselung. Werden Angebote unverschlüsselt eingereicht, gilt die Vertraulichkeit des Angebots als nicht gewährleistet und sind diese zwingend auszuschließen.
Kommunikation/Elektronische Adresse
Es gelten die Regelungen gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 VOB/A Grundsätze der Informationsübermittlung.
Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform subreport ELViS elektronisch zur Verfügung gestellt.
Grundsätze der Informationsübermittlung
gemäß § 11 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) - Ausgabe
2019
Die Unternehmen übermitteln ihre Angebote und Teilnahmeanträge in Textform mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 11 Absatz 4.
Der Auftraggeber prüft gemäß § 11 Absatz 5 im Einzelfall, ob zu übermittelnde Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen. Soweit es erforderlich ist, kann der Auftraggeber verlangen, dass Angebote und Teilnahmeanträge zu versehen sind mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, einer qualifizierten elektronischen Signatur, einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel oder einem qualifizierten elektronischen Siegel.
Die gesamte Bewerber- und Bieterkommunikation wird ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform subreport ELViS elektronisch zur Verfügung bereitgestellt.
Eine Anleitung zum Hochladen des Angebots ist
verfügbar unter dem Link:
Anleitung zum Hochladen eines Angebots
Das Angebot ist vollständig unter Beifügung der in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen.