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Rechner zur Energiepreisbremse

Energiepreisrechner 

Zur Berechnung der Gas- und Strompreisbremse

Nutzen Sie gerne unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Gas – und Strompreisbremse zu berechnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei folgendes:

  • Für die Berechnung des Entlastungsbetrages werden die Referenzpreise von 12 Cent/ kWh für Gas und 40 Cent/kWh für Strom jeweils einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
  • Der Referenzpreis gilt nur für 80% des Jahresverbrauchs, der in 2022 prognostiziert wurde.
  • Je nach Konstellation kann der tatsächlich zugrunde gelegte Jahresverbrauch von dem Jahresverbrauch abweichen, den Sie im Energiepreisrechner angegeben haben.
  • Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf zu zahlende Abschläge pro Jahr angenommen.
  • Der Arbeitspreis ist einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die SWN übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.


Hinweis:

  • Für die Einsparung der Gasbremse zu berechnen, geben Sie den Jahresverbrauch aus der Abrechnung 2021 ein.
  • Für Strom warten Sie am besten auf die kommende Abrechnung, da der Verbrauch aus dem Jahr 2022 zählt.
  • Der Rechner wurde uns von einem Stadtwerkeverbund zur Verfügung gestellt. Es rechnet mit 11 Abschlägen, wir mit 12. Für die monatliche Entlastung teilen Sie die Jahresentlastung einfach durch 12.
  • Der Arbeitspreis 2023 ist abhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif. Schauen Sie in Ihre Unterlagen bzw. unser Preisschreiben vom November.
  • Jede Kilowattstunde, die Sie 2023 einsparen, ist und bleibt eine Entlastung.