Pauschalanlagen Strom
Allgemeine Bedingungen für Pauschalanlagen Strom
Unter Pauschalanlagen können insbesondere folgende Anlagen gelten:
- Straßenbeleuchtung
- Haltestellen mit Beleuchtung
- Telefonzellen
- Notruftelefone
- Polizeistraßenmelder
- Sirenenanlagen
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Technisches Kundencenter:
Netzdienstleistungen
Technisches Kundencenter
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