Kundeninformation Bilanzkreisschließung
Kundeninformation zu Bilanzkreisschließungen
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
sofern ein Übertragungsnetzbetreiber Bilanzkreisverträge mit Ihrem Energiehändler gekündigt hat, tritt folgende Vorgehensweise in Kraft:
Für Sie als Vertragspartner/Kunde hat das zur Folge, dass Sie ab dem Kündigungsdatum keine Energielieferung mehr von Ihrem bisherigen Lieferanten erhalten.
Die Energieversorgung für Ihre Entnahmestelle bleibt weiterhin unterbrechungsfrei sichergestellt (Ausnahmen: Großabnehmer, Industriekunden). Gemäß den gesetzlichen Regelungen haben wir den für Sie zuständigen Grundversorger (Stadtwerke Neuwied GmbH) mit der Übernahme der Ersatzversorgung beauftragt.
Bitte beachten Sie, dass der Grundversorger Ihnen seine Leistung in Rechnung stellen wird. Sie werden dazu in Kürze eine Benachrichtigung von Ihrem Grundversorger erhalten. Die Allgemeinen Bedingungen und Preise zur Ersatzversorgung sind auf der Internetseite des Grundversorgers veröffentlicht bzw. Sie können diese beim zuständigen Grundversorger erfragen.
Ein Wechsel vom Grundversorger zu einem Lieferanten Ihrer Wahl ist im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Fristen tagesscharf möglich. Details hierzu können Sie den unten stehenden "Fragen und Antworten zur Grund- und Ersatzversorgung" entnehmen.
Zählerstände
Für die Schlussabrechnung gegenüber Ihrem bisherigen Lieferanten benötigen wir einen Zählerstand. Sollte uns kein Stand vorliegen, werden wir einen Zählerstand für die Erstellung der Schlussrechnung schätzen.
Gerne können Sie Ihren aktuellen Zählerstand hier erfassen.
Falls Sie Fragen zu Ihrem bisherigen Belieferungsverhältnis haben, richten Sie diese bitte an Ihren bisherigen Energielieferanten. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Liefervertrag.