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Stromeinspeisung

Informationen für dezentrale Einspeisungen (Strom)

Marktstammdatenregister (MaStR) 

Mit Inkrafttreten der Marktstammdatenregisterverordnung wurde die gesetzliche Grundlage für die Bundesnetzagentur (BNetzA) geschaffen, ein zentrales Register aller energiemarktbeteiligten Akteure einzurichten: Das so genannte Marktstammdatenregister (MaStR).

Dieses sieht vor, dass sich u. a. die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen und ortsfesten Batteriespeichern mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren registrieren müssen. Unabhängig davon, ob die Anlage bereits einmal, zum Beispiel im PV-Meldeportal oder bei der BAFA, gemeldet wurde. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen bzw. die Einbehaltung der gesetzlichen Förderung.

Nach derzeitigen Informationen soll der Start des Registers für die Öffentlichkeit am 31.01.2019 erfolgen. Die Aufforderung zur Registrierung erfolgt im Namen der BNetzA durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber, also in Ihrem Fall durch die SWN.

Wir werden Sie frühzeitig über die durchzuführenden Schritte informieren und Sie bei der Registrierung entsprechend unterstützen.

Weiterführende Informationen zum Thema Marktstammdatenregister (MaStR):


Musterverträge Stromlieferung


Meldung der Einspeisung aus regenerativer Erzeugung (gemäß §72 EEG)

Gemäß § 77 Abs. 1 EEG 2017 erfolgt die Veröffentlichung der Angaben nach den §§ 70 bis 74a EEG 2017 durch die Übertragungsnetzbetreiber.


Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Philipp Dott - Frontoffice, Einspeisung/ Zählerwesen

Philipp Dott

Einspeisung/ Zählerwesen
Sachbearbeiter Frontoffice
p.dott@swn-neuwied.de
02631 85-2221